Allge­meine
Geschäfts­be­din­gungen

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Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen & Ausbil­dungs­ver­trag Lehr­gang Schreibpädagogik

Der Einfach­heit halber wird im folgenden Text für Teil­neh­mende die Abkür­zung TN gebraucht. Für TN, die einzelne Veran­stal­tungen beim Berufs­ver­band Öster­rei­chi­scher Schreibpädagog:innen buchen, gelten die AGB (1). Für TN, die den gesamten Lehr­gang Schreib­päda­gogik absol­vieren, gilt der Ausbil­dungs­ver­trag (2).
Wird ein Lehr­gangs­modul einzeln gebucht, gelten hier die glei­chen AGB (1) wie für die Buchung eines Workshops.

 

(1) Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen (AGB)

 

ANMELDUNG:

Anmel­dungen erfolgen schrift­lich, über das Anmel­de­for­mular oder per E‑Mail, und sind verbind­lich. Zugleich mit der Anmel­dung wird die Kennt­nis­nahme der AGB bestä­tigt. Die TN-Zahl ist limi­tiert, die Anmel­dungen werden in der Reihen­folge des Einlan­gens berück­sich­tigt. TN, die nicht aufge­nommen werden, haben die Möglich­keit, sich auf eine Warte­liste setzen zu lassen.

 

TEILNAHMEBESTÄTIGUNGEN:

Teil­nah­me­be­stä­ti­gungen können ausge­stellt werden, wenn die Anwe­sen­heit an der jewei­ligen Veran­stal­tung mindes­tens 80 Prozent beträgt.

 

BEITRÄGE:

Die aktu­ellen Preise findest du hier. Sämt­liche Preis­an­gaben sind Euro-Beträge.

Die Bezah­lung erfolgt durch Über­wei­sung. Der fällige Rech­nungs­be­trag muss bis spätes­tens 2 Wochen vor Beginn des Work­shops (bei Online-Work­shops bis zu einer Woche vor Beginn) auf dem Konto des BÖS einge­langt sein, andern­falls wird der Platz entspre­chend der Warte­liste weitergegeben.

Arbeits­un­ter­lagen, Hand­outs und Skripten sind grund­sätz­lich im Zahlungs­be­trag inbe­griffen. Bei Work­shops, die einen unge­wöhn­lich großen Mate­ri­al­auf­wand erfor­dern (etwa Mal- und Zeichen­ma­te­rial), kann zusätz­lich ein geringer Mate­ri­al­bei­trag einge­hoben werden.

Bei der Buchung von mindes­tens drei Work­shops (Block­bu­chung) wird ein Preis­nach­lass gewährt.

 

STORNOGEBÜHREN:

Stor­nie­rungen können nur per E‑Mail entge­gen­ge­nommen werden. Bis zu 2 Wochen vor Beginn des Work­shops ist die Stor­nie­rung kostenlos. Danach wird der Gesamt­be­trag einbe­halten. Die Stor­no­ge­bühr ist unab­hängig von den Rück­tritts­gründen zu bezahlen.

Bei gering­fü­gigen und zumut­baren Ände­rungen gegen­über der Ausschrei­bung (z.B. Veran­stal­tungsort, Semi­nar­lei­tung, Beginn­zeit) besteht kein Rücktrittsanspruch.

 

ABSAGE/ ÄNDERUNG EINES WORKSHOPS

Die Lehr­gangs­lei­tung behält sich vor, in Ausnah­me­fällen (z.B. Erkran­kung einer Dozentin/eines Dozenten) eine Lehr­ver­an­stal­tung abzu­sagen bzw. eine andere Referentin/einen anderen Refe­renten mit der Durch­füh­rung zu beauf­tragen. Im Falle einer Absage wird ein fakul­ta­tiver Ersatz­termin ange­boten. TN, die diesen nicht wahr­nehmen können, wird der bereits bezahlte Betrag rückerstattet.

 

EINSTIEG IN DEN LEHRGANG:

Eine nach­träg­liche Buchung der Gesamt­aus­bil­dung ist nach Absol­vie­rung eines Work­shops möglich. In diesem Fall kann nur ein bereits absol­vierter Work­shop für den Lehr­gang ange­rechnet und mit dem Gesamt­preis gegen­ver­rechnet werden. Als Lehr­gangs­be­ginn gilt somit der ange­rech­nete und gegen­ver­rech­nete Workshop.

 

HAFTUNG:

Die Lehr­gangs­lei­tung unter­liegt der gesetz­li­chen Sorg­falts­ver­bind­lich­keit. Die TN handeln während der Lehr­gangs­mo­dule und Work­shops verant­wort­lich für sich selbst, gegen­über anderen TN und der Einrich­tung der Lehr­gangs­modul-/Work­shop-Orte. Der BÖS über­nimmt keine Haftung für Verlust oder Beschä­di­gung von persön­li­chen Gegen­ständen der TN.

 

URHEBERRECHT

Skripten und schrift­liche Arbeits­un­ter­lagen unter­liegen dem Copy­right der Semi­nar­lei­tung, die im Rahmen des Unter­richts entstan­denen Texte dem Copy­right der/des verfas­senden TN.

 

DATENSCHUTZ:

Persön­liche Daten werden elek­tro­nisch erfasst, bear­beitet und vertrau­lich behan­delt. Sie dienen ausschließ­lich BÖS-internen Zwecken. Mehr Details zum Daten­schutz findest du hier.

 

 

(2) Ausbil­dungs­ver­trag für den Lehr­gang Schreibpädagogik

 

UMFANG UND ZIEL DES LEHRGANGS

Der Lehr­gang Schreib­päda­gogik besteht aus sieben aufein­ander folgenden Lehr­gangs­mo­dulen zu je 21 Unter­richts­ein­heiten und neun frei zu wählenden Work­shops zu je 14 Unter­richts­ein­heiten, einer schrift­li­chen Arbeit und einem Abschluss­kol­lo­quium. Ziel des Lehr­gangs ist die Weiter­ent­wick­lung von lite­ra­ri­scher, kommu­ni­ka­tiver, metho­di­scher und didak­ti­scher Kompe­tenz sowie die Fähig­keit, Gruppen und Einzel­per­sonen in ihrem schöp­fe­ri­schen Prozess zu begleiten und zu fördern, und Schreib­gruppen und ‑work­shops zu leiten. Daraus ergibt sich das weitere Ziel, Schreib­päda­gogik inner­halb des jewei­ligen gesell­schaft­li­chen Kontextes ausüben zu können und als Beruf zu installieren.

 

DAUER DES LEHRGANGS:

Aus didak­ti­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Gründen ist der gesamte Lehr­gang grund­sätz­lich inner­halb von 24 Monaten zu absol­vieren. Bei Über­schrei­tung der Lehr­gangs­dauer werden ab dem 26. Monat halb­jähr­lich 100,- Euro als Abgel­tung für zusätz­li­chen Orga­ni­sa­ti­ons­auf­wand verrechnet. Als Lehr­gangs­be­ginn gilt die erste Lehr­ver­an­stal­tung, die als Teil des Lehr­gangs gerechnet wird.

 

AUFNAHME IN DEN LEHRGANG:

Personen, die das 18. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben, benö­tigen die schrift­liche Zustim­mung der gesetz­li­chen Vertre­tungs­person. Der Berufs­ver­band Öster­rei­chi­scher Schreibpädagog:innen bestä­tigt die Aufnahme in den Lehr­gang per E‑Mail.
Daten­än­de­rungen müssen deshalb im eigenen Inter­esse unver­züg­lich bekannt gegeben werden. Eine Verstän­di­gung, die wegen einer Namens- oder Adress­än­de­rung nicht zuge­stellt werden kann, gilt als zuge­stellt und verpflichtet zur Zahlung.

 

ANMELDUNG:

Die Anmel­dung zum Lehr­gang garan­tiert den TN auto­ma­tisch einen Fixplatz in den sieben aufein­an­der­fol­genden Lehr­gangs­mo­dulen des aktu­ellen Lehrgangsdurchgangs.

Sollte eines dieser Lehr­gangs­mo­dule aus termin­li­chen Gründen von einem/einer TN nicht absol­vierbar sein, ist dies bei der Buchung des Lehr­gangs der Lehr­gangs­lei­tung mitzu­teilen. Bei späterer Bekannt­gabe kann nicht auto­ma­tisch ein Platz im nächsten Lehr­gangs­durch­gang zur Verfü­gung gestellt werden.

Anmel­dungen zu den frei zu wählenden Work­shops erfolgen per E‑Mail bzw. über die Webseite und sind verbind­lich. Die TN-Zahl ist limi­tiert, die Anmel­dungen werden in der Reihen­folge des Einlan­gens berück­sich­tigt. TN, die nicht aufge­nommen werden, haben die Möglich­keit, sich auf eine Warte­liste setzen zu lassen.

 

NACHTRÄGLICHER EINSTIEG IN DEN LEHRGANG:

Ein Einstieg in den laufenden Lehr­gangs­durch­gang ist bis zu Lehr­gangs­modul 3 möglich. In dem Fall werden Lehr­gangs­modul 1 und 2 im folgenden Lehr­gangs­durch­gang absol­viert. Eine nach­träg­liche Buchung der Gesamt­aus­bil­dung ist nach Absol­vie­rung eines Work­shops möglich. In diesem Fall kann nur ein bereits absol­vierter Work­shop für den Lehr­gang ange­rechnet und mit dem Gesamt­preis gegen­ver­rechnet werden. Als Lehr­gangs­be­ginn gilt somit der ange­rech­nete und gegen­ver­rech­nete Workshop.

 

TEILNAHMEBESTÄTIGUNGEN UND ZERTIFIKATE:

Zu Beginn der Ausbil­dung erhalten die Lehr­gangs-TN ein Studi­en­heft, das sie zu sämt­li­chen Lehr­gangs­mo­dulen und Work­shops mitbringen und in dem sie die jewei­lige Teil­nahme bestä­tigen lassen. Das Gesamt­zer­ti­fikat über den erfolg­rei­chen Abschluss des Lehr­gangs wird ausge­stellt, wenn alle sieben Lehr­gangs­mo­dule und neun Work­shops laut Lehr­plan erfolg­reich absol­viert wurden, die schrift­liche Arbeit abge­nommen und ein kolle­giales Abschluss­kol­lo­quium bestanden wurde.

 

ABSCHLUSS DER AUSBILDUNG:

Nach Absol­vie­rung aller Lehr­gangs­mo­dule können die TN sich per E‑Mail zu einer schrift­li­chen Arbeit anmelden. Diese muss inner­halb einer vier­wö­chigen Frist verfasst und abge­geben werden. Nach Absol­vie­rung aller Lehr­gangs­mo­dule und Work­shops und der erfolg­rei­chen Abnahme der schrift­li­chen Arbeit erfolgt die Anmel­dung zum Abschlusskolloquium.

Die TN erhalten ein Gesamt­zer­ti­fikat über den erfolg­rei­chen Abschluss der Ausbil­dung Schreib­päda­gogik und sind damit berech­tigt sich diplo­mierte Schreib­päd­agogin / diplo­mierter Schreib­päd­agoge zu nennen. Nach dem Abschluss der Ausbil­dung ist außerdem eine Mitglied­schaft im Berufs­ver­band Öster­rei­chi­scher Schreibpädagog:innen möglich.

 

BEITRÄGE FÜR DEN LEHRGANG:

Der Beitrag für den Lehr­gang wird in vier Raten abgerechnet:

1 Anmel­de­ge­bühr und 3 Raten im Halbjahresabstand.

Die aktu­ellen Preise findest du hier. Sämt­liche Preis­an­gaben sind Euro-Beträge.

Für die Anmel­de­ge­bühr und jede Rate wird eine eigne Rech­nung per e‑mail zuge­sandt. Die Bezah­lung erfolgt durch Überweisung.

 

RÜCKTRITT UND STORNOGEBÜHREN:

Stor­nie­rungen können nur per E‑Mail entge­gen­ge­nommen werden. Stor­nie­rung von Work­shops: Stor­nie­rungen, die früher als 2 Wochen vor Beginn des Work­shops erfolgen, sind kostenlos. Danach wird der stor­nierte Work­shop zum jeweils aktu­ellen Normal­preis verrechnet. Krank­heits­be­dingte Stor­nie­rungen sind nur mit ärzt­li­cher Bestä­ti­gung möglich und werden mit einer Gutschrift für einen anderen Work­shop abgegolten.

ACHTUNG: Sollte ein Lehr­gangs­modul – unab­hängig von den Gründen – nicht oder zu weniger als 80% absol­viert werden, kann ein Fixplatz im darauf­fol­genden Lehr­gangs­durch­gang nicht auto­ma­tisch zur Verfü­gung gestellt werden. Das versäumte Modul muss in diesem Fall in einem späteren Durch­gang (zu dem dann aktu­ellen Normal­preis) erneut gebucht und bezahlt werden.

Rücktritt/Stornierung des Lehr­gangs: Bei einer Stor­nie­rung des gesamten Lehr­gangs sind 40% des noch offenen Betrages als Stor­no­ge­bühr zu bezahlen. Bereits bezahlte Raten werden keines­falls rück­erstattet bzw. gegenverrechnet.

Die Stor­no­ge­bühr ist unab­hängig von den Rück­tritts­gründen zu bezahlen. Bei gering­fü­gigen und zumut­baren Ände­rungen gegen­über der Ausschrei­bung (z.B. Veran­stal­tungsort, Semi­nar­lei­tung, Beginn­zeit) besteht kein Rücktrittsanspruch.

 

ABSAGE/ÄNDERUNG EINES MODULS ODER WORKSHOPS

Die Lehr­gangs­lei­tung behält sich vor, in Ausnah­me­fällen (z.B. Erkran­kung einer Dozentin/eines Dozenten) eine Lehr­ver­an­stal­tung abzu­sagen bzw. eine andere Referentin/einen anderen Refe­renten mit der Durch­füh­rung zu beauf­tragen. Im Falle einer Absage wird ein fakul­ta­tiver Ersatz­termin ange­boten. TN, die diesen nicht wahr­nehmen können, wird der bereits bezahlte Betrag rückerstattet.

 

ABBRUCH UND UNTERBRECHUNG DES LEHRGANGS:

Aus wich­tigen Gründen (z.B. schwere Krank­heit, Schwan­ger­schaft) ist eine Unter­bre­chung des Lehr­gangs seitens der/des TN möglich. Die verein­barte Zahlungs­pflicht bleibt dadurch in Höhe und Termin unbe­rührt. Der Lehr­gang kann zu einem späteren Zeit­punkt fort­ge­setzt werden. In Ausnah­me­fällen, wenn der/dem TN uner­wartet die Fort­set­zung des Lehr­gangs nicht mehr möglich ist, etwa weil sie/er nach einem Unfall eine dauernde schwere Behin­de­rung davon­trägt, ist ein Abbruch des Lehr­gangs auch seitens der/des TN möglich, aller­dings muss die Verhin­de­rung durch die Vorlage ärzt­li­cher Zeug­nisse und ähnli­cher Doku­mente glaub­haft bewiesen werden.

Die Lehr­gangs­lei­tung behält sich vor, Personen, die sich selbst oder andere TN gefährden oder durch fort­ge­setztes störendes Verhalten die gemein­same Arbeit behin­dern, von der weiteren Teil­nahme auszu­schließen. In diesem Fall sind nur die bereits konsu­mierten Leis­tungen zu bezahlen.

 

HAFTUNG:

Die Lehr­gangs­lei­tung unter­liegt der gesetz­li­chen Sorg­falts­ver­bind­lich­keit. Die/der TN handelt während der Module und der Work­shops verant­wort­lich für sich selbst, gegen­über anderen TN und der Einrich­tung der Veranstaltungsorte.

Der BÖS über­nimmt keine Haftung für Verlust oder Beschä­di­gung von persön­li­chen Gegen­ständen der/des TN.

 

URHEBERRECHT

Skripten und schrift­liche Arbeits­un­ter­lagen unter­liegen dem Copy­right der Dozent:innen, die im Rahmen des Unter­richts entstan­denen Texte dem Copy­right der/des jewei­ligen TN.

 

DATENSCHUTZ:

Persön­liche Daten werden elek­tro­nisch erfasst, bear­beitet und vertrau­lich behan­delt. Sie dienen ausschließ­lich BÖS-internen Zwecken. Mehr Details zum Daten­schutz findest du hier.

 

GERICHTSSTAND:

Der Gerichts­stand Wien gilt als vereinbart.